Verwertung von Schutzrechten

Unsere Kanzlei empfiehlt jedem Anmelder von Schutzrechten schon vor den ersten Schritten zur Erwirkung eines Schutzrechts in systematischer Weise die zukünftige Verwertung seiner Schutzrechte zu planen.

Um an dieser Stelle nur einige wichtige Aspekte zu nennen, umfaßt dies unter anderem die Überlegung, welche Arten von Schutzrechten für seine Tätigkeit und sein Unternehmen geeignet sind, sowie, auf welche Länder der geographische Schutz ausgedehnt werden soll.

Zudem gilt es, sich zu vergewissern, daß eine Verwertung überhaupt möglich ist und nicht etwa wegen Schutzrechten von Drittparteien ausgeschlossen ist. Dies kann mittels Verwertbarkeitsstudien und Recherchen zum Stand der Technik sowie gegebenenfalls weiteren Gutachten und Sachverständigenanalysen geprüft werden.

Auch sollte frühzeitig geklärt werden, ob die Verwertung durch den Schutzrechtsinhaber, mittels Lizenzierung durch Drittparteien oder mittels einer Kombination beider Wege erfolgen soll. In diesem Zusammenhang kann Ihnen unsere Kanzlei durch Beratung in Fragen des Lizenz- und Vertragsrechts helfen.

Weitere Aspekte wie etwa das Arbeitnehmererfinderrecht oder allgemein das Recht auf die Erfindung können im Falle besonderer Schutzrechte, wie etwa bei Patenten eine Rolle spielen.