ERWIRKUNG VON SCHUTZRECHTEN
Die Tätigkeit unserer Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite des Immaterialgüterrechts ab. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Erlangung von Schutzrechten des Geistigen Eigentums, insbesondere von Patentschutz.
Die Tätigkeit unserer Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite des Immaterialgüterrechts ab. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Erlangung von Schutzrechten des Geistigen Eigentums, insbesondere von Patentschutz.
Sie haben eine neue und erfinderische Lösung zu einem technischem Problem entwickelt. Den Kern Ihrer Lösung genau und effektiv über den Schutzumfang der Ansprüche eines Patents zu definieren und Alternativlösungen von vorneherein vorausschauend mitzuerfassen, um Umgehungsversuche potentieller Konkurrenten auszuschließen, erfordert technischen Sachverstand und patentanwaltliches Können, gepaart mit Erfahrung. Wir setzen dies um!
Sie wollen einen im Vergleich zu Patenten administrativ und prozedural leichter zu handhabenden Schutz für Ihre technischen Erfindungen. In vielen Ländern ist dies mittels Gebrauchsmustern machbar. Sprechen Sie uns an!
Sie wollen die ästhetische Gestaltung Ihrer Produkte schützen. Geschmacksmuster, in der Schweiz sowie in vielen anderen Ländern auch Design genannt, sind hierzu das geeignete Rechtsmittel. Wir stehen diesbezüglich zu Ihrer Verfügung!
Sie wollen die Herkunft Ihrer Produkte und/oder deren Namen dem Publikum einprägsam vermitteln und im Gedächtnis haften lassen. Marken sind hierzu das Rechtsmittel der Wahl. Fordern Sie unseren Rat an!
Sie haben eine neue und erfinderische Lösung zu einem technischem Problem entwickelt. Den Kern Ihrer Lösung genau und effektiv über den Schutzumfang der Ansprüche eines Patents zu definieren und Alternativlösungen von vorneherein vorausschauend mitzuerfassen, um Umgehungsversuche potentieller Konkurrenten auszuschließen, erfordert technischen Sachverstand und patentanwaltliches Können, gepaart mit Erfahrung. Wir setzen dies um!
Sie wollen einen im Vergleich zu Patenten administrativ und prozedural leichter zu handhabenden Schutz für Ihre technischen Erfindungen. In vielen Ländern ist dies mittels Gebrauchsmustern machbar. Sprechen Sie uns an!
Sie wollen die ästhetische Gestaltung Ihrer Produkte schützen. Geschmacksmuster, in der Schweiz sowie in vielen anderen Ländern auch Design genannt, sind hierzu das geeignete Rechtsmittel. Wir stehen diesbezüglich zu Ihrer Verfügung!
Sie wollen die Herkunft Ihrer Produkte und/oder deren Namen dem Publikum einprägsam vermitteln und im Gedächtnis haften lassen. Marken sind hierzu das Rechtsmittel der Wahl. Fordern Sie unseren Rat an!