Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten

Durchsetzung

Nach der Erwirkung eines Schutzrechts ist es ratsam, in systematischer Weise eine Überwachung hinsichtlich möglicher Verletzung des Schutzrechts einzurichten sowie entsprechende Recherchen vorzunehmen. Im Falle der Identifizierung von potentiellen Rechtsverletzungen sollten mittels einer Verletzungsstudie die tatsächlich vorliegenden Umstände genau geprüft und dokumentiert werden. Bei tatsächlichem Vorliegen von Rechtsverletzungen können die nächsten Schritte in einer Mahnung und gegebenenfalls in einem Streitbeilegungsverfahren bestehen, um mit dem Rechtsverletzer zu einer einvernehmlichen und kostengünstigen Lösung zu gelangen. Es kann schließlich zu einem gerichtlichen Verletzungsverfahren kommen. Dessen Führung, die Vertretung des Schutzrechtsinhabers sowie alle anderen oben genannten Schritte kann unsere Kanzlei übernehmen.

Sollte Ihnen eine Drittpartei zu Unrecht eine Verletzung eines ihrer Schutzrechte vorwerfen, können wir für Sie geeignete Maßnahmen zur Abwehr unrechtmäßiger Forderungen ergreifen.

Verteidigung

Nach der Erwirkung eines Schutzrechts kann es auch sein, daß Drittparteien dessen Gültigkeit in Zweifel ziehen, beispielsweise im Falle eines amtlich erteilten Patents auf Grund vorher dem Schutzrechtsinhaber nicht bekannten Unterlagen zum Stand der Technik. Gültigkeitsstudien zu Patenten und anderen Schutzrechten erlauben in diesem Fall, Klarheit zu erlangen sowie einen Entscheid über das weitere Vorgehen zu erlangen. Es kann notwendig werden oder ratsam sein, Verhandlungen mit der Gegenpartei und, gegebenenfalls, entsprechende Gerichtsverfahren zu führen. Auch hier kann unsere Kanzlei die Führung solcher Verhandlungen und Gerichtsverfahren, die Vertretung des Schutzrechtsinhabers sowie alle anderen oben genannten Schritte übernehmen.

Sollten Sie feststellen, daß einer Drittpartei zu Unrecht ein Schutzrecht amtlich erteilt wurde, können wir für Sie geeignete Maßnahmen zur Löschung des entsprechenden Schutzrechts ergreifen.